Allgemeine Geschäftsbedingungen 

WEWA-Promotion GmbH

Alte Straße 68- 94034 Passau

Amtsgericht Passau HR B9950

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Alle Aufträge werden nur zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Bestimmungen an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Abmessungen und Produktänderungen

Alle in Preislisten, Katalogen, Prospekten oder Angeboten angegebenen Artikelgrößen und Druckgrößen sind ca. Maße. Die empfohlenen Druckgrößen sind nicht immer die maximalen Druckgrößen. Produktänderungen im Design  und Ausstattung bei Wiederholungsaufträgen müssen hingenommen werden, außer der Kunde fordert vorher ein  neues Produktmuster an.

3. Angebote

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise und Liefertermine freibleibend. Sie haben längstens einen Monat ab dem  Angebotsdatum Gültigkeit.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben sind freibleibend und in Preislisten gültig, bis eine neue Preisliste zugeht. Druckfehler in Katalogen oder Preislisten berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.  Preisänderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Die Auftragsbestätigungen sind bindend.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk, unverpackt auf Gefahr des Bestellers. Maßgebend für die Erfüllung von Lieferterminen ist der Tag der Versendung bzw. Auslieferung durch uns. Wegen verspäteter Lieferung kann eine Vertragsstrafe gegen uns nicht geltend gemacht werden. Verzögern sich Durchführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden wir von der Verpflichtung zur Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Auftraggeber auf Verlangen nicht unverzügliche Abhilfe, können wir Schadensersatz verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen. Nach Ablauf dieser Frist können wir vom Auftrag zurücktreten und einen Ersatz aller bisher entstandenen Aufwendungen geltend machen. Werden vom Auftraggeber gestellte Materialien durch von uns zu vertretende Umstände in mehr als zumutbarem oder vereinbartem Umfang unbrauchbar, so bearbeiten wir vom Auftraggeber dafür nachgelieferte Materialien und ersetzten die nachgewiesenen Materialkosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Für Mängel an unseren Leistungen, die durch Fehler oder Mängel an den vom Auftraggeber gestellten Materialien, Teilen, Vor-richtungen, Werkzeugen oder Maschinen verursacht wurden, haften wir nicht. Wir sind berechtigt einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen, der uns aus solchen Fehlern und Mängeln erwächst. Das Eintreten höherer Gewalt, Arbeitskämpfe oder unvorhersehbarer Ereignisse in unserem Betrieb oder im Betrieb eines unserer Zulieferer entbindet uns von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigt uns für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen müssen wir den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt des betreffenden Ereignisses unterrichten. Bei Beschaffung und Druckaufträgen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Weitere Sonderausnahmen werden bei der AB angegeben.

6. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es  gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzugs. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung

wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns nicht bestrittene Gegenansprüche handelt. Bei Neukunden behalten wir uns Vorauskasse vor. Ab der dritten Bestellung verlieren die Neukunden den Neukundenstatus und können erst ab diesem Zeitpunkt auf Rechnung bestellen. Bei Zahlungsverzug sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadensersatzansprüche zu stellen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen werden sofort sämtlicher Forderungen fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Übereignung an Dritte ist unzulässig.

8. Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen. Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon übernommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von vierzehn Kalendertagen als erfolgt.

9. Mängelrüge

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich, spätestens innerhalb von vier Tagen gerügt werden. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Farbabweichungen zwischen Vorlagen, Reproduktionen Farbtonkarten in Pantone, RAL und HKS etc. gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge wegen unterschiedlicher Druckfarben und Materialien. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem erfolgten Auflagendruck. Andere Mängelrügen müssen ebenso schriftlich angezeigt werden und unterliegen den gesetzlichen Fristen. Es muss uns Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an Produkten oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung oder Wandlung verlangt werden.

10. Haftung:

Die Haftung des Lieferanten richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche (auch Schadensersatzansprüche gleichgültig aus welchem Rechtsgrund) sind aus-geschlossen; es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lieferer, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

11. Sonstiges:

Wir sind berechtigt, auf gelieferten Waren unser Firmenlogo bzw. unsere Firmenbezeichnung dezent anzubringen. Durch uns gelieferte Waren dürfen zu gewerblichen Zwecken (Ausstellung im Schauraum, Abbildung in Katalogen, Homepage, Prospekten aller Art) verwendet werden.

12. Datenschutz:

Gemäß §28 BDSG weisen wir darauf hin, dass die zur Abwicklung notwendigen Daten auf Datenträger gespeichert werden.

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Passau.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Geltung d. UN-Kaufrechtskonvention (CISG) ist ausgeschlossen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam  oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.                                                                               

 

Stand: April 2017

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